Market TimingStrategy
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Inhalt

1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe2. Vertragsgegenstand3. Vertragsschluss4. Lizenzmodelle und Laufzeit5. Nutzungsrechte6. Technische Voraussetzungen und Broker7. Bereitstellung, Anleitung und Support8. Automatisierter Handel und Verantwortung des Kunden9. Besondere Handelsrisiken10. Historische Tests und Leistungsdarstellungen11. Preise und Zahlung12. Widerrufsrecht13. Mängelrechte und Updates14. Haftung15. Schutz der Software16. Sperrung und vorzeitige Vertragsbeendigung17. Änderungen der Software und dieser AGB18. Rechtswahl und Gerichtsstand19. Schlussbestimmungen
Market TimingStrategy

Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Market Timing Strategy MT5-Software

Stand: 18. August 2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Anbieter und Vertragspartner ist Market Timing Strategy Dennis Janzer, Einzelunternehmen, Inhaber Dennis Janzer, Weidmatt 1, 6314 Unterägeri, Schweiz, E-Mail: info@market-timing-strategy.com (nachfolgend „Anbieter“).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die entgeltliche Bereitstellung und Nutzung der Software „Market Timing Strategy“. Zusätzliche Dienstleistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie in der Bestellbestätigung ausdrücklich als entgeltliche Leistung bezeichnet sind.

1.3 „Verbraucher“ ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. „Unternehmer“ ist eine Person oder Organisation, die beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen, selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt. „Kunde“ bezeichnet beide Gruppen.

1.4 Für Verbraucher gelten zusätzlich alle zwingenden Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates. Abweichende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand ist ein zeitlich befristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an einer Software für MetaTrader 5 („MT5“). Die Software setzt ein vorgegebenes, regelbasiertes Handelssystem technisch um und kann bei Aktivierung durch den Kunden selbstständig Handelsaufträge erzeugen, übermitteln, ändern und schließen.

2.2 Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der im Angebot beschriebenen Softwarefunktion, nicht jedoch einen bestimmten Anlageerfolg, eine bestimmte Rendite, eine bestimmte Anzahl von Signalen, das Vermeiden von Verlusten oder eine Übereinstimmung mit historischen Ergebnissen.

2.3 Der Vertrag umfasst keine individuelle Anlageberatung, Finanzanalyse, Vermögensverwaltung, Finanzportfolioverwaltung, Anlagevermittlung, Verwahrung von Kundengeldern oder persönliche Empfehlung. Der Anbieter eröffnet kein Brokerkonto für den Kunden und erhält keine Verfügungsmacht über Kundengelder.

2.4 Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, ob, wann und mit welchem Konto, Kapital, Broker, Hebel und Risikorahmen er die Software aktiviert. Allgemeine technische Erläuterungen stellen keine auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden abgestimmte Empfehlung dar.

3. Vertragsschluss

3.1 Produktdarstellungen auf der Website sind eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und noch kein verbindliches Vertragsangebot des Anbieters.

3.2 Vor der Weiterleitung zum Zahlungsdienst wählt der Kunde Laufzeit und Preis und bestätigt die im Bestellprozess vorgesehenen rechtlichen Hinweise. Auf der Zahlungsseite kann der Kunde seine Angaben und den Gesamtpreis nochmals prüfen. Bei TWINT können vorausgefüllte Angaben technisch geändert werden; maßgeblich ist nur der vollständig eingegangene, dem gewählten Lizenzmodell entsprechende Preis. Der Vertrag kommt erst mit der elektronischen Bestell- oder Bereitstellungsbestätigung des Anbieters zustande. Eine automatisierte Zahlungsbestätigung bestätigt lediglich den Zahlungseingang und ist für sich allein noch keine Annahme der Bestellung.

3.3 Der Vertragstext wird nicht zwingend dauerhaft im Kundenkonto gespeichert. Der Kunde erhält die wesentlichen Bestell- und Zahlungsinformationen elektronisch und soll diese für seine Unterlagen aufbewahren.

3.4 Zum Nachweis der im Bestellprozess aktiv erteilten Bestätigungen dokumentiert der Anbieter insbesondere die gewählte Lizenz, die bestätigten Erklärungen in ihrer jeweiligen Textfassung und Version, den Zeitpunkt sowie eine eindeutige Bestellreferenz. Der vorzeitige Vertragsbeginn und die Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts werden über zwei getrennte, erforderliche und nicht vorausgewählte Kontrollkästchen erklärt. Bei der AGB-Bestätigung wird zusätzlich dokumentiert, dass die Bestätigungsschaltfläche erst nach Erreichen des Dokumentendes freigeschaltet wurde. Der Datensatz wird mit dem Zahlungsvorgang verknüpft, mit Integritätswerten versehen und dem Kunden als PDF sowie maschinenlesbar übermittelt. Er ist ein elektronischer Nachweis und keine qualifizierte elektronische Signatur. Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

3.5 Bestellungen sind nur durch volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen zulässig.

3.6 Der Anbieter darf eine Bestellung vor Vertragsannahme aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei unvollständiger oder rückabgewickelter Zahlung, erkennbar falschen Preis- oder Rabattangaben, abgelaufenen, unberechtigt verwendeten oder entgegen ihrer Begrenzung mehrfach verwendeten Rabattcodes, widersprüchlichen Bestelldaten, begründetem Betrugs- oder Missbrauchsverdacht, rechtlichen Leistungshindernissen oder technischer Undurchführbarkeit. Die Ablehnung erfolgt nicht willkürlich oder aus diskriminierenden Gründen.

3.7 Wird eine bereits eingegangene Zahlung wegen einer Ablehnung nach Ziffer 3.6 nicht angenommen, erstattet der Anbieter den erhaltenen Betrag unverzüglich über das ursprüngliche Zahlungsmittel. Weitergehende zwingende Rechte bleiben unberührt.

3.8 Mehrfach oder fehlerhaft erzeugte E-Mails, Downloadlinks, Dateien oder Lizenzkennungen erweitern den vertraglich bezahlten Nutzungsumfang nicht. Maßgeblich sind die in der angenommenen Bestellung ausgewiesene Anzahl, Laufzeit und Nutzungsberechtigung. Nicht geschuldete zusätzliche Freigaben dürfen technisch deaktiviert werden.

4. Lizenzmodelle und Laufzeit

4.1 Bei der Jahreslizenz erwirbt der Kunde ein im Voraus bezahltes Nutzungsrecht für zwölf Monate. Der bei Vertragsschluss ausgewiesene Preis beträgt 1.199 EUR beziehungsweise für Schweizer Bestellungen 1.099 CHF, sofern im Checkout kein anderer Gesamtpreis ausgewiesen wird.

4.2 Die Laufzeit beginnt mit der elektronischen Bereitstellung von Software und Lizenz nach bestätigter Zahlung. Das konkrete Bereitstellungs- und Ablaufdatum wird in der Bestellbestätigung ausgewiesen. Eine spätere Installation oder Aktivierung durch den Kunden verschiebt diese Daten nicht, sofern in der Bestellbestätigung nichts anderes steht.

4.3 Die Jahreslizenz sowie die 36- und 60-monatigen Lizenzen enden mit Ablauf der jeweils gewählten Laufzeit automatisch. Es erfolgt keine automatische Verlängerung und keine weitere Abbuchung. Für eine weitere Nutzung muss eine neue Lizenz erworben oder eine ausdrücklich angebotene Verlängerung bezahlt werden.

4.4 Mit Auswahl einer 36- oder 60-monatigen Mehrjahreslizenz bestätigt der Kunde, dass er bewusst ein im Voraus bezahltes, zeitlich befristetes Nutzungsrecht mit günstigerem rechnerischem Monatspreis wählt. Eine ordentliche Kündigung oder anteilige Erstattung wegen bloßer Nichtnutzung, ausbleibender Signale, Verlusten oder Änderung der persönlichen Erwartungen ist nicht vorgesehen.

4.5 Der Anbieter kann vor Ablauf unverbindlich an eine mögliche Verlängerung erinnern und dabei freiwillig einen zeitlich begrenzten Rabatt anbieten. Ein Anspruch auf eine Erinnerung, einen bestimmten Rabatt oder unveränderte Verlängerungspreise besteht nicht.

4.6 Zwingende Widerrufs-, Kündigungs-, Mängel- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt. Soweit zwingendes Verbraucherrecht die Wirksamkeit einer vereinbarten Laufzeit begrenzt, geht dieses Recht der vertraglichen Regelung vor.

5. Nutzungsrechte

5.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die bereitgestellte persönliche Softwaredatei jeweils in genau einer aktiven MT5-Installation auf einem Windows-PC oder VPS zu nutzen. Innerhalb dieser Installation kann der Kunde zwischen zulässigen Demo- und Echtgeldkonten sowie Brokerzugängen wechseln.

5.2 Nicht gestattet sind insbesondere Weiterverkauf, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe von Lizenzdateien oder Zugangsdaten, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Vervielfältigung über den vertraglichen Umfang hinaus sowie Dekompilierung oder Reverse Engineering, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

5.3 Die erste erfolgreiche Aktivierung vergibt die aktive Nutzungsberechtigung an die betreffende MT5-Installation. Eine gleichzeitige Nutzung auf einem weiteren PC, VPS oder unabhängigen MT5-Terminal ist nicht gestattet. Der Wechsel auf eine andere Installation ist erst nach Ablauf der aktiven technischen Lease möglich. Auch eine administrative Bereinigung darf eine noch aktive Offline-Freigabe nicht vorzeitig aufheben. Eine parallele Mehrfachnutzung ist ausgeschlossen.

5.4 Wettbewerbskonten und als Contest, Competition, Tournament, Challenge oder Evaluation erkannte MT5-Konten sind von der Nutzung ausgeschlossen. Die aktive Installation prüft die Berechtigung regelmäßig online. Nach einer erfolgreichen Prüfung kann eine vorübergehende Nichterreichbarkeit des Lizenzservers bis zum Ende der ausgegebenen 72-Stunden-Lease überbrückt werden. Danach werden neue Einstiege gesperrt; bereits bestehende Positionen bleiben nach Maßgabe von Ziffern 8.4 und 8.5 unter der vorgesehenen Ausstiegsverwaltung.

5.5 Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Regelwerk, Dokumentation, Kennzeichen und Gestaltung verbleiben beim Anbieter.

6. Technische Voraussetzungen und Broker

6.1 Der Kunde stellt auf eigene Kosten ein kompatibles MT5-Konto, einen ausreichend leistungsfähigen und dauerhaft erreichbaren Rechner oder VPS, eine stabile Internetverbindung, aktuelle Plattformsoftware, aktivierten automatischen Handel, korrekte Kontoeinstellungen und ausreichende freie Margin bereit.

6.2 Die Software wurde in einer dokumentierten AvaTrade-MT5-Referenzumgebung getestet. Eine brokerbezogene Kompatibilitätszusage bezieht sich ausschließlich auf die bei Vertragsschluss ausdrücklich unterstützte AvaTrade-Konfiguration. Sie bedeutet, dass die Software in dieser Referenzumgebung grundsätzlich installiert und mit den erwarteten Symbol- und Orderfunktionen betrieben werden kann. Sie ist keine Garantie dafür, dass jeder Auftrag zu einem bestimmten Preis ausgeführt wird oder Brokerdaten und Ergebnisse dauerhaft unverändert bleiben.

6.3 Für andere Broker stellt der Anbieter eine Universalversion zur Verfügung, soweit dies im Angebot genannt ist. Wegen abweichender Symbolnamen, Kontraktgrößen, Tickwerte, Serverzeiten, Zeitzonen, Handelskalender, Preisstellungen und Orderregeln wird für andere Broker keine vollständige Kompatibilität zugesagt.

6.4 Änderungen, Störungen oder Abschaltungen von MT5, Broker-Servern, Marktdaten, Wirtschaftskalendern, Web-Schnittstellen oder Handelsprodukten liegen außerhalb der Kontrolle des Anbieters. Der Anbieter informiert über ihm bekannte wesentliche Auswirkungen und stellt erforderliche Updates nach Maßgabe von Ziffer 13 bereit.

6.5 AvaTrade und MetaTrader/MetaQuotes sind unabhängige Drittanbieter. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung oder Empfehlung wird nicht behauptet.

7. Bereitstellung, Anleitung und Support

7.1 Nach bestätigter Zahlung stellt der Anbieter die Softwaredateien, Lizenzinformationen, Laufzeitangaben, Installationsanleitung und Vertragsbestätigung elektronisch an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse bereit. Der Downloadlink für die persönliche Softwaredatei ist aus Sicherheitsgründen vierzehn Tage gültig; die Dauer des Nutzungsrechts wird dadurch nicht verkürzt.

7.2 Die Installation erfolgt grundsätzlich durch den Kunden anhand der bereitgestellten Anleitung. Der Kunde prüft die Vollständigkeit der E-Mail und Anhänge und meldet eine fehlende oder unlesbare Bereitstellung unverzüglich.

7.3 Persönliche Hilfe bei Installation, Bildschirmfreigabe, Broker- oder Symbolprüfung kann der Anbieter freiwillig und unentgeltlich als Kulanzleistung anbieten. Soweit eine solche Hilfe nicht ausdrücklich als entgeltliche Leistung in der Bestellbestätigung vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Umfang, Termin, eine bestimmte Reaktionszeit oder eine dauerhafte Fortsetzung. Eine einmalige Hilfe begründet keinen Anspruch auf weitere Hilfe.

7.4 Hinweise zu reproduzierbaren technischen Problemen der vertragsgemäßen Software nimmt der Anbieter über die angegebene Supportadresse entgegen. Zwingende Mängel- und Aktualisierungsrechte nach Ziffer 13 bleiben von der Einordnung freiwilliger Zusatzhilfe unberührt. Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

7.5 Der Kunde sichert vor Installation Änderungen und Daten und hält seine Zugangsdaten geheim. Hauptpasswörter, Zahlungsdaten oder Möglichkeiten zur Auszahlung von Brokerkonten sind dem Anbieter nicht zu überlassen.

8. Automatisierter Handel und Verantwortung des Kunden

8.1 Nach Aktivierung kann die Software ohne erneute menschliche Bestätigung handeln. Der Kunde ist für die Freischaltung des automatisierten Handels verantwortlich und kann die Software jederzeit deaktivieren.

8.2 Der Kunde kontrolliert regelmäßig Plattformverbindung, Journal- und Fehlermeldungen, offene Positionen, ausstehende Orders, Kontostand, Margin und das Fortbestehen der technischen Voraussetzungen. Bei Abschaltung oder Entfernung der Software bleiben offene Positionen und Orders bestehen, bis der Kunde sie selbst verwaltet oder schließt.

8.3 Der Kunde prüft vor dem Echtgeldeinsatz eigenständig, ob die Software, die Anlageklasse und der mögliche Verlust zu seinen Kenntnissen, finanziellen Verhältnissen und Zielen passen. Ein vorheriger Demotest wird empfohlen.

8.4 Manuelle Eingriffe, parallele Expert Advisors, nachträgliche Änderungen an Parametern, unzureichende Margin oder abweichende Kontoeinstellungen können zu anderen Ergebnissen führen und liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

8.5 Der Kunde hält insbesondere Rechner oder VPS, MT5-Terminal und Internetverbindung während des beabsichtigten Betriebs aktiv, aktiviert den algorithmischen Handel, trägt die in der Anleitung genannten WebRequest-Adressen ein, lädt die mitgelieferte Konfiguration und betreibt den Expert Advisor nur in der vorgesehenen Anzahl. Bei Nichterfüllung können Signale, Einstiege, Ausstiege, Stop-Anpassungen oder andere Verwaltungsaktionen ausbleiben.

8.6 Nach Neustarts, Plattform- oder Betriebssystemupdates, Verbindungsabbrüchen, Brokeränderungen und Kontowechseln kontrolliert der Kunde, ob Lizenz, Expert Advisor, Symbole, WebRequest und Algo-Handel weiterhin ordnungsgemäß aktiv sind. Fehlermeldungen in „Experten“ und „Journal“ sind zeitnah zu prüfen.

8.7 Soweit die Software öffentlich erreichbare Kalender-, Lizenz- oder Datenschnittstellen nutzt, stellt der Kunde die nach der Anleitung erforderliche MT5-Freigabe her. Der Anbieter schuldet keine Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise fremder Webseiten, Broker, Plattformen oder Datenquellen; erforderliche Updates richten sich nach Ziffer 13.

8.8 Nach dem regulären Ablauf der bezahlten Lizenz eröffnet die Software keine neuen Positionen und erweitert keine bestehenden Positionen mehr. Bereits vor dem Ablauf eröffnete und anhand der eigenen Kennung eindeutig zuordenbare Positionen werden zunächst bis zu 25 Kalendertage nach dem jeweiligen Ablaufdatum nach den regulären Ausstiegsregeln der Strategie verwaltet. Sind danach noch solche Positionen offen, ist die Software berechtigt und dafür vorgesehen, automatisch einen Schließungsauftrag zum nächsten handelbaren Marktpreis zu übermitteln.

8.9 Ein vorübergehender Ausfall der Lizenzverbindung führt nicht allein zu einer automatischen Marktschließung. Das zuletzt erfolgreich bestätigte Lizenzergebnis darf für höchstens 72 Stunden zwischengespeichert werden. Ist danach weiterhin keine erfolgreiche Prüfung möglich, werden ausschließlich neue Einstiege und Positionserweiterungen gesperrt, bis die Prüfung wieder gelingt. Die reguläre Verwaltung und Schließung bereits offener systemeigener Positionen bleibt soweit technisch möglich aktiv. Das im Programm hinterlegte Vertragsablaufdatum bleibt unabhängig von der Erreichbarkeit des Lizenzservers wirksam.

8.10 Bei einer wirksamen außerordentlichen Sperrung, insbesondere wegen unzulässiger Weitergabe oder Umgehung der Schutzmaßnahmen, Nutzung eines ausgeschlossenen Wettbewerbs- oder Evaluationskontos, Zahlungsrückabwicklung oder eines erheblichen Sicherheitsrisikos, kann die Software neue Einstiege sofort sperren und eindeutig zuordenbare systemeigene Positionen ohne die Abwicklungsfrist aus Ziffer 8.8 zum nächsten handelbaren Marktpreis zu schließen versuchen. Weder bei Ziffer 8.8 noch bei Ziffer 8.10 sind eine sofortige, verlustbegrenzende oder zu einem bestimmten Kurs erfolgende Ausführung garantiert. Der Kunde bleibt für Überwachung und erforderlichenfalls manuelle Verwaltung verantwortlich.

9. Besondere Handelsrisiken

9.1 Der Handel mit CFDs, Futures, Devisen und anderen gehebelten Instrumenten ist hochriskant. Es kann kurzfristig zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals und bei nicht durch einen Negativsaldoschutz geschützten Produkten gegebenenfalls zu darüber hinausgehenden Verpflichtungen kommen.

9.2 Stop-Loss-Orders begrenzen Verluste nicht sicher. Kurslücken, schnelle Märkte, Illiquidität, Handelsunterbrechungen, Slippage, Requotes, abgelehnte Orders, Margin-Glattstellungen und Wochenend- oder Feiertagsbewegungen können eine Ausführung zu einem deutlich schlechteren Preis oder eine Nichtausführung verursachen.

9.3 Spreads, Kommissionen, Swaps, Finanzierungskosten, Währungsumrechnung, Steuern, unterschiedliche Preisquellen, Datenverzögerungen, Latenzen sowie Broker- und Plattformstörungen können Ergebnisse erheblich verändern.

9.4 Diversifikation, historische Trefferquoten, technische Filter und automatisierte Positionsgrößen beseitigen diese Risiken nicht. Ein bestimmter maximaler Drawdown oder Verlust wird nicht zugesichert.

10. Historische Tests und Leistungsdarstellungen

10.1 Backtests, Simulationen, hypothetische Kontoverläufe und historische Rekonstruktionen sind keine tatsächlich erzielten Kundenergebnisse und keine Prognose. Vergangene oder simulierte Ergebnisse sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.

10.2 Solche Darstellungen können unter anderem von Datenqualität, Datenlücken, Kontrakt-Rollmethoden, Zeitzonen, Feiertagsannahmen, Ausführungspreisen, Intraday-Auflösung, Modellannahmen, Rundungen und nachträglicher Regelrekonstruktion beeinflusst sein. Trotz sorgfältiger Erstellung können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

10.3 Spreads, Slippage, Swaps, Kommissionen, Steuern und sonstige Kosten sind nur berücksichtigt, wenn dies in der jeweiligen Darstellung ausdrücklich angegeben ist. Reale Brokerergebnisse können erheblich abweichen.

10.4 Leistungsangaben dienen ausschließlich der allgemeinen Produktinformation und sind keine zugesicherte Eigenschaft oder Garantie, sofern dies nicht ausdrücklich und individuell in der Bestellbestätigung vereinbart ist.

11. Preise und Zahlung

11.1 Es gilt der unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigte Gesamtpreis für die gewählte Laufzeit und Rechnungsadresse. Gesetzlich geschuldete Steuern und Preisbestandteile werden im Checkout ausgewiesen.

11.2 Die Zahlung für die gewählte Lizenzlaufzeit erfolgt einmalig im Voraus über den im Checkout angebotenen Zahlungsdienst. Dessen ergänzende Bedingungen gelten für die Zahlungsabwicklung. Die Software muss erst nach erfolgreicher und endgültiger Zahlungsbestätigung bereitgestellt werden.

11.3 Es werden keine wiederkehrenden Abbuchungen eingerichtet. Eine Verlängerung ist nur aufgrund eines neuen, vom Kunden ausgelösten Bestell- und Zahlungsvorgangs wirksam.

11.4 Eine Rückerstattung allein wegen Handelsverlusten, ausbleibender Signale, Nichtnutzung, Änderung der Marktlage oder Nichterreichens erwarteter Ergebnisse ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11.5 Rabatt- und Testcodes gelten nur im ausgewiesenen Zeitraum, für den bezeichneten Lizenzumfang und bis zur angegebenen Anzahl von Einlösungen. Sie sind nicht kombinierbar, sofern im Checkout nichts anderes angegeben ist. Persönliche oder einmalige Codes dürfen nicht weitergegeben, automatisiert vervielfältigt oder durch mehrere Bestellungen entgegen ihrer erkennbaren Begrenzung ausgenutzt werden. Ein technischer Anzeige- oder Berechnungsfehler begründet keinen Anspruch auf einen erkennbar unzutreffenden Preis; Ziffern 3.6 und 3.7 gelten.

12. Widerrufsrecht

12.1 Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, soweit das für sie zwingend anwendbare Recht dies vorsieht. Für Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz wird kein zusätzliches freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

12.2 Einzelheiten, Fristen, Widerrufsfolgen und das Musterformular stehen in der gesonderten Widerrufsbelehrung. Eine Widerrufserklärung kann auch über die dauerhaft erreichbare Online-Widerrufsfunktion abgegeben werden.

12.3 Soweit ein Widerrufsrecht besteht, beginnt der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers mit der Bereitstellung digitaler Inhalte. Das Widerrufsrecht an nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten erlischt mit Beginn der Vertragserfüllung nur, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere ausdrückliche vorherige Zustimmung, Kenntnisbestätigung und Vertragsbestätigung.

12.4 Die im Angebot beschriebene freiwillige und unentgeltliche Einrichtungshilfe ist keine gesondert bezahlte Dienstleistung. Eine zusätzliche entgeltliche Dienstleistung würde nur aufgrund einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung und mit eigener Verbraucherinformation Vertragsbestandteil.

13. Mängelrechte und Updates

13.1 Für Mängel der Software gelten die zwingenden gesetzlichen Rechte. Der Anbieter erhält zunächst Gelegenheit, einen reproduzierbaren Mangel durch Fehlerbehebung, Update oder Ersatzbereitstellung zu beheben, soweit das Gesetz keinen sofortigen anderen Anspruch vorsieht.

13.2 Der Kunde beschreibt einen Fehler möglichst genau und übermittelt erforderliche, nicht geheime technische Informationen wie Softwareversion, Journal-Auszug, Zeitpunkt und betroffene Funktion. Zugangsdaten oder Hauptpasswörter sind hierfür nicht erforderlich.

13.3 Kein Softwaremangel liegt vor, soweit eine Abweichung ausschließlich durch nicht unterstützte Broker, ungeeignete Hardware, deaktivierten automatischen Handel, fehlende Verbindung, Kundenänderungen, Drittsoftware, unzureichende Margin oder sonstige Umstände aus der Kundensphäre verursacht wird.

13.4 Der Anbieter stellt während des maßgeblichen Bereitstellungszeitraums diejenigen Funktions-, Sicherheits- und Kompatibilitätsupdates bereit, die vertraglich vereinbart oder nach zwingendem Recht erforderlich sind. Der Kunde installiert bereitgestellte Updates zeitnah und beachtet Installationshinweise.

14. Haftung

14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für ausdrücklich übernommene Garantien sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend ist.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.

14.3 Handelsverluste sind nicht allein deshalb ein ersatzfähiger Schaden, weil sie während der Nutzung der Software entstehen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Verluste, die auf Marktbewegungen, Slippage, Kurslücken, Brokerpreise, Finanzierungskosten, Margin-Entscheidungen, Ausfälle von Drittanbietern, Kundenparameter oder manuelle Eingriffe zurückzuführen und nicht vom Anbieter schuldhaft verursacht sind.

14.4 Soweit ein nachgewiesener Softwaremangel oder eine schuldhafte Pflichtverletzung des Anbieters einen Schaden verursacht hat, richtet sich die Haftung nach den vorstehenden Absätzen. Eine pauschale Freizeichnung für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Fehler findet nicht statt.

14.5 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 14.1 eingreift. Gesetzliche Mitverantwortung des Kunden, insbesondere bei unterlassener Überwachung oder fehlender Schadensminderung, bleibt zu berücksichtigen.

15. Schutz der Software

15.1 Der Kunde darf Funktionsweise, Dateien, Dokumentation und nicht öffentliche Bestandteile der Software nicht veröffentlichen oder Dritten zur Entwicklung, Nachbildung oder Vermarktung eines konkurrierenden Produkts überlassen.

15.2 Lizenznummer, persönliche Build-Kennung, Ablaufdatum und Online-Prüfung sind technische Schutzmaßnahmen. Ihre Entfernung, Veränderung, Umgehung oder Verwendung mit einer anderen Kontoidentität ist unzulässig. Der Kunde darf die persönliche Softwaredatei nicht an Dritte weitergeben.

15.3 Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen, insbesondere zur Herstellung der Interoperabilität unter den dafür geltenden Voraussetzungen, bleiben unberührt.

16. Sperrung und vorzeitige Vertragsbeendigung

16.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und Abwägung beider Interessen die Fortsetzung bis zum regulären Laufzeitende nicht zugemutet werden kann.

16.2 Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorsätzliche Lizenzweitergabe, parallele Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, Manipulation oder Umgehung des Lizenzschutzes, Nutzung ausgeschlossener Konten, rechtswidrige Nutzung, missbräuchliche Rabattcodeverwendung, betrügerische Bestelldaten, erheblicher Zahlungsverzug, unbegründete Zahlungsrückabwicklung oder ein konkretes erhebliches Sicherheitsrisiko sein.

16.3 Beruht der wichtige Grund auf einer behebbaren Pflichtverletzung, setzt der Anbieter vor Sperrung oder Beendigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe oder spricht eine Abmahnung aus. Dies ist entbehrlich, wenn Abhilfe endgültig verweigert wird oder besondere Umstände, insbesondere Betrug, vorsätzliche Manipulation, unzulässige Weitergabe oder ein akutes Sicherheitsrisiko, eine sofortige Maßnahme rechtfertigen.

16.4 Eine Sperrung wird auf den sachlich erforderlichen Umfang begrenzt. Soweit technisch und rechtlich vertretbar, werden zunächst neue Einstiege verhindert und bestehende systemeigene Positionen nach Ziffer 8 verwaltet. Bei einem erheblichen Sicherheits- oder Missbrauchsfall gilt Ziffer 8.10.

16.5 Beendet der Anbieter einen Vertrag vorzeitig, ohne dass der Kunde hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, erhält der Kunde den auf den noch nicht abgelaufenen Nutzungszeitraum entfallenden, zeitanteilig berechneten Preis zurück. Der Anbieter kann freiwillig vollständig erstatten. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Beendigung dürfen fällige Entgelte und nachgewiesene Ansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden; ein pauschaler Verfall des gesamten Restbetrags ist damit nicht vereinbart.

16.6 Nach Ende des Nutzungsrechts wird die technische Freigabe beendet. Der Kunde beendet die Nutzung und entfernt bereitgestellte Kopien. Kündigung, Sperrgrund, Wirksamkeitszeitpunkt und eine etwaige Erstattung werden in Textform dokumentiert. Zwingende Erstattungs-, Mängel-, Schadensersatz- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.

17. Änderungen der Software und dieser AGB

17.1 Der Anbieter darf die Software aus Sicherheits-, Rechts-, Broker- oder Kompatibilitätsgründen aktualisieren, soweit die vertraglich geschuldete Hauptfunktion nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Weitergehende gesetzliche Informations-, Erhaltungs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

17.2 Für den abgeschlossenen Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene AGB-Fassung. Änderungen zu Lasten des Kunden werden nicht allein durch Veröffentlichung wirksam. Sie bedürfen einer rechtlich wirksamen Vereinbarung oder gesetzlichen Grundlage.

18. Rechtswahl und Gerichtsstand

18.1 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

18.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlich zwingenden Gerichtsstände. Ausschließlicher Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmern ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters im Kanton Zug, Schweiz.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Nebenabreden und individuelle Abweichungen sollen in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

19.2 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion zu Lasten eines Verbrauchers ist nicht beabsichtigt.

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